Leistungsordnung

Die gehaltsabhängige, endgehaltsbezogene Leistungsordnung gilt für außertarifliche Angestellte und Führungskräfte. Die Berechnung des Ruhegeldes beruht auf Einstufungsgruppen mit Gruppen- und Leistungsbeträgen. Bei der Festlegung der Leistungsbeträge wird zwischen Angestellten mit Versicherungszeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung und in anderen gesetzlichen Rentenversicherungen unterschieden. Auf die Gruppen- und Leistungsbeträge werden andere arbeitgeberfinanzierte Versorgungsleistungen teilweise angerechnet.